¶ Kosten und Verantwortung – Kostenlos heisst nicht kostenfrei
Sprachfassungen: Deutsch · Français · Italiano · English · Rumantsch
¶ Wer nach dem Bundesratsmodell bezahlt
Der Bund beschafft das Informationssystem, verantwortet dessen Betrieb und finanziert Weiterentwicklung sowie die Übertragung bestehender EPD. Die Kantone tragen die laufenden Systemkosten und Aufgaben vor Ort. Das Juli-Faktenblatt beschreibt noch mehrere Gemeinschaften; der Nationalrat will stattdessen eine gemeinsam bestimmte nationale Gemeinschaft. Diese organisatorischen Fassungen dürfen nicht vermischt werden. Aufgabenteilung, S. 1–2 Art. 30
¶ Schätzungen sind keine bewilligte Gesamtrechnung
Die Botschaft nennt für das Informationssystem einen tiefen bis mittleren zweistelligen Millionenbetrag; ein präziser Beschaffungspreis soll erst im Vergabeverfahren entstehen. Sie schätzt die Dossiermigration auf 2–3 Millionen Franken und die erste Information samt Widerspruchskampagne auf rund 6,9 Millionen. Für laufenden Systembetrieb und Weiterentwicklung werden zusätzliche jährliche Beträge erwartet. Das sind Planungsannahmen der Botschaft, keine vergebenen Aufträge. Finanzielle Auswirkungen, S. 99–102 der Botschaft
Kosten der Anpassung lokaler Praxis- und Klinikschnittstellen sind zusätzlich zu berücksichtigen. Ein nationaler Plattformpreis ist deshalb nicht automatisch die Gesamtkostenrechnung des Gesundheitswesens.
¶ Was bereits investiert wurde
Die 2026 veröffentlichte Kostenstudie nennt bei Spitälern mediane initiale Anbindungskosten von CHF 1’177 pro Bett für eine Portallösung und CHF 2’318 für Tiefenintegration. Die Werte betreffen das bisherige EPD, Beschaffungen und externe Beratung. Sie dürfen nicht als Preisangebot für das neue E-GD verwendet werden. Synthesebericht, S. 2 und 9–12
¶ Wie belastbar sind die Wirtschaftlichkeitsaussagen?
Die zweite RFA zur Zentralisierung arbeitet qualitativ: Wegen der damals erst grob ausgearbeiteten Massnahme konnte sie die Auswirkungen nicht beziffern. Sie weist auf Übergangs-, Migrations- und Fehlanreizrisiken hin. Die EFK beanstandete ihrerseits unzureichende Entscheidungsgrundlagen in der Ämterkonsultationsfassung vom Januar 2025. Dieser Befund muss zeitlich eingeordnet werden; er beweist nicht, dass sämtliche späteren Änderungen ungeprüft blieben. Auftrag und Grenzen, S. 5–7 Prüfung 24606
Redaktionelle Schlussfolgerung: Eine überzeugende Gesamtrechnung braucht Investitionen, Betrieb, lokale Anschlüsse, Migration, Unterstützung und realistisch gemessenen Nutzen. Die vorhandenen Dokumente rechtfertigen weder die Zusage sicherer Milliardeneinsparungen noch einen präzise feststehenden Milliardenverlust.