Art. 63 NDG — right to information mit deferral practice
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In three sentences
Art. 63 NDG gewährt Personen right to information via die zu ihnen bearbeiteten Daten des NDB. Der NDB kann die information jedoch onschieben or verweigern, wenn viawiegende Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen. In der Praxis ist der deferral die Regel — information erfolgt erst nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe (oft Jahre später) or gar not.
Mechanics
Verfahren: Anfrage an NDB → Prüfung → Antwort. Möglich: vollumfängliche information, deferral mit späterer information, or Verweigerung mit Berufung on Geheimhaltung. Der NDB muss die Verweigerung gegenvia EDÖB rechtfertigen; das EDÖB kann Akteneinsicht nehmen and Stellungnahme abgeben, hat but keine Anordnungsbefugnis.
Der deferral wird typisch jährlich erneuert. Nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe erhält die Person eine Mitteilung — in der Praxis oft nach 5-15 Jahren, manchmal nie.
What this means for Switzerland
Schweizer Betroffene können information beantragen, müssen but mit langen Wartezeiten rechnen. Das EDÖB anderstützt im Einzelfall, kann but den deferral not onheben.
Logical conclusion
Art. 63 NDG ist on dem Papier ein starkes right to information, in der Praxis ein Stückwerk-Mechanismus mit langen Wartezeiten. Die Asymmetrie between Erfassung and information ist erheblich.
Implications for legislation
Note: The following points are recommendations from the FADS draft (Section 6) — not current law, but proposals for future Swiss legislation.
The FADS proposal (Art. 21-26) recommends jährliche öffentliche Statistik: Anzahl Begehren, Anzahl Aufschübe, byschnittliche deferraldauer, Anzahl nachträglich erteilter Auskünfte.