¶ EPD und E-GD – Was sich ändern soll
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¶ Vergleich mit klar bezeichneten Fassungen
| Bereich | Heutiges EPD | Vorgesehenes E-GD |
|---|---|---|
| Eröffnung | Aktiver Antrag und Einwilligung | Grundsätzlich automatische Eröffnung mit Widerspruchsmöglichkeit |
| Teilnahme der Fachpersonen | Stationäre Einrichtungen und neu zugelassene Praxen verpflichtet; weitere Teilnahme teilweise freiwillig | Breitere Pflicht für Leistungserbringer der Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung |
| Technische Organisation | Mehrere zertifizierte Gemeinschaften und Plattformen | Einheitliches, vom Bund verantwortetes Informationssystem |
| Betreuung | Verschiedene Stammgemeinschaften | Bundesratsentwurf: Gemeinschaften; Nationalrat: eine von den Kantonen bestimmte nationale Gemeinschaft |
| Daten | Übergreifende behandlungsrelevante Dokumente; strukturierte Formate teilweise vorhanden | Dokumente und stärker standardisierte strukturierte Informationen |
| Medizinische Primärdokumentation | Bleibt in Praxis und Spital | Wird ebenfalls nicht vollständig durch das Dossier ersetzt |
Quellen: Heutiges EPD · Anschlusspflicht und Reformüberblick · Bundesratsmodell · Nationalratsbeschluss, Art. 30 · Technische Aspekte
¶ Drei Entscheidungen auseinanderhalten
Redaktionelle Orientierung: Die automatische Erstellung eines Kontos, das Eintragen medizinischer Informationen und das Lesen dieser Informationen sind unterschiedliche Vorgänge. Dass ein Dossier existiert, bedeutet weder eine Behandlungspflicht für seine Inhaberin noch ein allgemeines Leserecht aller Ärztinnen, Versicherer oder Behörden.
Die vorgesehenen Rechte werden auf Datenzugriff erläutert. Die Widerspruchsseite erklärt den Einstieg. Änderungen des Nationalrats sind auf Botschaft und Ratsbeschluss ausgewiesen.
¶ Ein neuer Name ist kein Nutzennachweis
Die Wirkung der Reform muss nach der Einführung überprüft werden. Dafür genügt der Vergleich «altes freiwilliges System gegen neues automatisches System» nicht: Er müsste auch Bedienbarkeit, Anschlusskosten, Datenschutz, Datenqualität und medizinischen Informationsgewinn berücksichtigen. Prüfpunkte für die Umsetzung