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SW-Version alpha 0.41
Darstellung: System
Sprache: DE

EPD und E-GD – Was sich ändern soll

Sprachfassungen: Deutsch · Français · Italiano · English · Rumantsch

Vergleich mit klar bezeichneten Fassungen

Bereich Heutiges EPD Vorgesehenes E-GD
Eröffnung Aktiver Antrag und Einwilligung Grundsätzlich automatische Eröffnung mit Widerspruchsmöglichkeit
Teilnahme der Fachpersonen Stationäre Einrichtungen und neu zugelassene Praxen verpflichtet; weitere Teilnahme teilweise freiwillig Breitere Pflicht für Leistungserbringer der Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung
Technische Organisation Mehrere zertifizierte Gemeinschaften und Plattformen Einheitliches, vom Bund verantwortetes Informationssystem
Betreuung Verschiedene Stammgemeinschaften Bundesratsentwurf: Gemeinschaften; Nationalrat: eine von den Kantonen bestimmte nationale Gemeinschaft
Daten Übergreifende behandlungsrelevante Dokumente; strukturierte Formate teilweise vorhanden Dokumente und stärker standardisierte strukturierte Informationen
Medizinische Primärdokumentation Bleibt in Praxis und Spital Wird ebenfalls nicht vollständig durch das Dossier ersetzt

Quellen: Heutiges EPD · Anschlusspflicht und Reformüberblick · Bundesratsmodell · Nationalratsbeschluss, Art. 30 · Technische Aspekte

Drei Entscheidungen auseinanderhalten

Redaktionelle Orientierung: Die automatische Erstellung eines Kontos, das Eintragen medizinischer Informationen und das Lesen dieser Informationen sind unterschiedliche Vorgänge. Dass ein Dossier existiert, bedeutet weder eine Behandlungspflicht für seine Inhaberin noch ein allgemeines Leserecht aller Ärztinnen, Versicherer oder Behörden.

Die vorgesehenen Rechte werden auf Datenzugriff erläutert. Die Widerspruchsseite erklärt den Einstieg. Änderungen des Nationalrats sind auf Botschaft und Ratsbeschluss ausgewiesen.

Ein neuer Name ist kein Nutzennachweis

Die Wirkung der Reform muss nach der Einführung überprüft werden. Dafür genügt der Vergleich «altes freiwilliges System gegen neues automatisches System» nicht: Er müsste auch Bedienbarkeit, Anschlusskosten, Datenschutz, Datenqualität und medizinischen Informationsgewinn berücksichtigen. Prüfpunkte für die Umsetzung