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Bilaterale III – Übersicht

Zusammenfassung: Das Paket Schweiz–EU verbindet aktualisierte Binnenmarktabkommen und neue sektorielle Vereinbarungen mit Regeln zur dynamischen Rechtsübernahme, Mitwirkung und Streitbeilegung. Die institutionellen Auswirkungen auf Rechtsetzung, Volksrechte und Kantone werden in der vertieften Analyse erläutert.


Politische Entscheide: Stand 6. September 2026

Neue politische Entscheide geprüft am 6. September 2026; ältere Grundlagen behalten ihren angegebenen Stand.

22.05.2026 — Die APK-S lehnte im Mitbericht ein obligatorisches Referendum zum Paket Schweiz–EU mit 8 zu 5 Stimmen ab. Dies ist eine Kommissionsposition; die Referendumsart darf vor Abschluss der parlamentarischen Beratung nicht als endgültig entschieden gelten. Originalquelle.

14.06.2026 — Die Nachhaltigkeitsinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» wurde in der Volksabstimmung abgelehnt. Der Urnengang vom 14. Juni ist damit abgeschlossen; eine Abstimmung über das Paket Bilaterale III war dies nicht. Originalquelle.

14.08.2026 — Die APK-S befürwortete die drei Kohäsionskredite und die Lohnschutzmassnahmen des Bundesrates. Sie fordert stärkere Informations- und Konsultationsrechte des Parlaments bei dynamischer Rechtsübernahme und Streitbeilegung. Es handelt sich um die Position der Kommission im laufenden Verfahren. Originalquelle.

04.09.2026 — Die APK-S nahm den Stabilisierungsteil mit 9:3 Stimmen bei einer Enthaltung an. Er ist für die Herbstsession im Ständerat bereit; das Stromabkommen ist voraussichtlich für die Wintersession vorgesehen. Die Kommission unterstützt die vorgeschlagene Zuwanderungsabgabe. Eine abschliessende parlamentarische Genehmigung liegt damit noch nicht vor. Originalquelle.

Rechtsetzung, Demokratie und Föderalismus

Die institutionellen Regeln binden die Weiterentwicklung der erfassten Vertragsbereiche an relevantes EU-Recht. Beim MRA wird gleichwertiges Schweizer Recht angewendet; beim Lebensmittelsicherheitsprotokoll werden integrierte EU-Rechtsakte Teil der Schweizer Rechtsordnung. Die nationalen Genehmigungs- und Abstimmungsverfahren bleiben vorgesehen. Eine Ablehnung kann jedoch ein Streitverfahren und verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen auslösen, auch in einem anderen erfassten Binnenmarktbereich. Amtliches Faktenblatt.

→ Vertiefte Analyse: Rechtsetzung, Mitsprache, Gerichte, Volksrechte und kantonale Autonomie

Referendumsfrage: Der Ständerat entschied am 30. September 2026 beim Stabilisierungsteil mit 23 zu 17 Stimmen bei 3 Enthaltungen für das obligatorische Referendum sui generis. Der Bundesrat beantragt weiterhin das fakultative Referendum; die abschliessende parlamentarische Entscheidung steht aus. Amtliches Abstimmungsprotokoll.

Das Paket im Überblick

Die Bilateralen III sind das Ergebnis eines mehrjährigen Verhandlungsprozesses, der nach dem Scheitern des institutionellen Rahmenabkommens (InstA) im Mai 2021 neu lanciert wurde. Nach Sondierungsgesprächen (2022-2023) und formellen Verhandlungen (2024) wurde das Paket im Dezember 2024 materiell abgeschlossen und am 2. März 2026 in Brüssel von Bundespräsident Guy Parmelin und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen unterzeichnet [1][2].

Im Unterschied zum gescheiterten InstA verfolgen die Bilateralen III einen vertikalen Ansatz: Die institutionellen Mechanismen (Rechtsübernahme, Streitbeilegung, Überwachung) werden nicht in einem separaten Rahmenabkommen geregelt, sondern direkt in jedes sektorielle Abkommen integriert [1].

Struktur des Pakets

Das Vertragswerk gliedert sich in vier Bereiche:

1. Aktualisierte Binnenmarktabkommen

Bestehende Binnenmarktabkommen werden aktualisiert. Die institutionellen Elemente werden insbesondere in Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr und MRA sowie die neuen Binnenmarktabkommen aufgenommen; beim Landwirtschaftsabkommen werden relevante Bereiche in das neue Lebensmittelsicherheitsprotokoll überführt [1]:

  • Personenfreizügigkeit (FZA)
  • Landverkehr
  • Luftverkehr
  • Landwirtschaft
  • Gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA/THA)

→ Mehr dazu: Aktualisierte Binnenmarktabkommen

2. Neue sektorielle Abkommen

Neue Vereinbarungen erweitern die bilaterale Zusammenarbeit auf bisher nicht abgedeckte Bereiche [1][3]:

  • Strom: Integration in den europäischen Strombinnenmarkt
  • Lebensmittelsicherheit: Harmonisierte Kontrollen und Marktzugang
  • Gesundheit: Kooperation bei Pandemien und Gesundheitskrisen

→ Mehr dazu: Neue Abkommen

3. Institutionelle Elemente

Die erfassten Binnenmarktabkommen erhalten gemeinsame institutionelle Regeln [5]:

  • Dynamische Rechtsübernahme: Übernahme relevanter EU-Rechtsentwicklungen unter Wahrung der Schweizer Verfassungsverfahren; eine Ablehnung kann vertragliche Folgen haben
  • Streitbeilegung: Paritätisch bestelltes Schiedsgericht mit gemeinsam bestimmtem Vorsitz
  • Überwachung: Zuständige schweizerische und europäische Behörden im jeweiligen Rechtsraum

→ Mehr dazu: Dynamische Rechtsübernahme | Streitbeilegung

4. Finanzielle und flankierende Elemente

  • Kohäsionsbeitrag: Regelmässiger Finanzbeitrag der Schweiz an die EU
  • Lohnschutz: 14 inländische Massnahmen zum Schutz der Schweizer Löhne
  • Programmteilnahme: Zugang zu Horizon Europe, Erasmus+, Digital Europe

→ Mehr dazu: Kohäsionsbeitrag | Lohnschutz

Der Paketansatz

Die APK-S nahm den Stabilisierungsteil mit 9:3 Stimmen bei einer Enthaltung an. Er ist für die Herbstsession im Ständerat bereit; das Stromabkommen ist voraussichtlich für die Wintersession vorgesehen. Die Kommission unterstützt die vorgeschlagene Zuwanderungsabgabe. Eine abschliessende parlamentarische Genehmigung liegt damit noch nicht vor. Originalquelle.

→ Mehr dazu: Der Paketansatz

Kontext und Vorgeschichte

Die Bilateralen III sind die Antwort auf die institutionelle Lücke und die Erosion der bestehenden Verträge, die seit dem InstA-Abbruch im Mai 2021 fortschreitet. Ein Vergleich der drei Vertragspakete zeigt die strukturellen Neuerungen.

Ratifizierung

Die parlamentarische Beratung läuft. Der Bundesrat beantragt das fakultative Referendum; der Ständerat entschied beim Stabilisierungsteil für das doppelte Mehr. Der abschliessende Entscheid und ein verbindlicher Abstimmungstermin stehen noch aus. Amtlicher Entscheid vom 30. September 2026.

→ Mehr dazu: Ratifizierungsprozess


Quellenverzeichnis

[1] EDA (2026). Paket Schweiz-EU (Bilaterale III). Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]

[2] EDA (2026). Paket Schweiz-EU unterzeichnet. Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]

[3] GTAI (2026). Abkommen des Pakets Schweiz-EU unterzeichnet. Germany Trade & Invest. [Open Access]

[5] EDA (2026). Faktenblatt: Institutionelle Elemente. Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]

[13] EDA (2025). Vernehmlassungsergebnisse. Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]

[14] Blick (2026). EU-Verträge kommen wohl erst 2028 an die Urne. Blick. [Open Access] Hinweis: Medienquelle.


Institutionelle Ergänzung und Referendumsstand: 5. Oktober 2026; ältere politische Chronik: 6. September 2026.