¶ Häufige Fragen und Begriffe
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¶ Bekomme ich jetzt automatisch ein Gesundheitsdossier?
Nein. Das neue Gesetz gilt noch nicht. Politischer Stand
¶ Habe ich beim ersten Start 45 Tage Zeit?
Die Vorlage unterscheidet 60 Tage beim ersten landesweiten Verfahren und danach grundsätzlich 45 Tage. Regeln und Quellen
¶ Darf danach jede Ärztin alles sehen?
Die Vorlage trennt Eröffnung, Erfassung und Einsicht. Für reguläre Einsicht ist eine ausdrückliche Erlaubnis vorgesehen; Notfälle sind gesondert geregelt. Zugriffsrechte
¶ Werden bei Auflösung alle meine Gesundheitsdaten überall gelöscht?
Die Vernichtung bezieht sich auf das Informationssystem E-GD. Separat geführte medizinische Dokumentation ist damit nicht automatisch aufgehoben. Systemgrenze der Löschung
¶ Hat die Krankenkasse automatisch Zugang?
Eine Dossiereröffnung ist keine allgemeine Zugriffsfreigabe für Versicherer. Die Forderung nach Einbezug von Vertrauensärzten ist vom Ratsbeschluss zu unterscheiden. Versichererposition
¶ Darf mit meinen Daten automatisch geforscht werden?
Nein, aus einer E-GD-Eröffnung folgt keine pauschale Forschungseinwilligung. Die Verwendung gesundheitsbezogener Daten untersteht eigenen Regeln, insbesondere dem Humanforschungsrecht; je nach Konstellation sind Einwilligung, Information, Widerspruch und ethische Bewilligung unterschiedlich geregelt. EDÖB: Regeln der Humanforschung
¶ Bedeutet Schweizer Speicherung, dass der Betreiber nichts lesen kann?
Diese Frage hängt zusätzlich von Verschlüsselung und Schlüsselverwaltung ab. Vier Architekturmodelle
¶ Begriffe
| Begriff | Bedeutung in diesem Wiki |
|---|---|
| EPD / EPDG | Heutiges Patientendossier / geltendes Patientendossiergesetz |
| E-GD / EGDG | Vorgesehenes Gesundheitsdossier / neues Gesetzesvorhaben |
| Opt-in / Opt-out | Aktive Zustimmung / Teilnahme als Standard mit Widerspruch |
| Primärsystem | Praxis-, Spital- oder Laborsystem der behandelnden Organisation |
| Tiefenintegration | Einbindung des Dossiers in vorhandene Arbeitssoftware |
| HL7 FHIR | Internationaler Standard für strukturierte Gesundheitsinformationen |
| SwissHDS | Geplanter Schweizer Gesundheitsdatenraum mit gemeinsamen Diensten |
| DigiSanté | Bundesprogramm zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens |
| Ende-zu-Ende-Verschlüsselung | Inhalte können nur an berechtigten Endpunkten entschlüsselt werden |
| EMBAG | Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben |
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